Probe-Instanz von Vereinwalter · Verein, Personen und Daten sind erfunden
TSV MusterdorfSport im Dorf seit 1921 MitgliederbereichLogin
TSV Musterdorf

Satzung

Mustersatzung des erfundenen TSV Musterdorf – nur zur Vorführung.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Turn- und Sportverein Musterdorf e. V.“ und hat seinen Sitz in Musterdorf. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Er wird insbesondere verwirklicht durch Trainings- und Übungsbetrieb in den Sparten Fußball, Turnen und Tischtennis sowie durch Jugendarbeit. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche Person werden. Über den schriftlichen oder elektronischen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt zum Ende eines Kalenderjahres, durch Ausschluss oder Tod.

§ 4 Beiträge

Die Mitglieder zahlen Beiträge nach der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung.

§ 5 Organe

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der oder dem Vorsitzenden, der Stellvertretung und dem Kassenwart.

§ 6 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung in Textform einberufen.

Fassung vom 01.01.2026